Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jeder, der Leistungen des Reiterhofs Kleine Mücke in Anspruch nimmt oder das Anwesen als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:


Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.

  • Für das Reiten besteht die Pflicht, Reithelm nach DIN-Norm, Reitstiefel oder vergleichbares überknöchelhohes Schuhwerk und geeignete Reitkleidung zu tragen. Helme können für Schnupperstunden bei uns ausgeliehen werden.
  • Bei Reitstunden, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf ein Ersatztermin oder Rückvergütung gezahlter Reitstunden (Ausnahme: Im Krankheitsfall). Monatlich bezahlte Reitstunden können nur innerhalb des Monats nachgeritten werden, sofern sie 24 Stunden vor Ausfall abgesagt wurden! Bei Krankheit kann im Einzelfall in der ersten Woche des nächsten Monat nachgeritten werden, die verfallenen Reitstunden werden nicht auf den kommenden Monat angerechnet. Ansonsten verfällt die Reitstunde.
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar.
  • Das Betreten von Pferdeboxen, Paddock oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit auf dem Anwesen bedarf der Erlaubnis des Leiters, der Reitlehrerin oder deren/dessen Gehilfen.
  • Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
  • Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber dem Reiterhof Kleine Mücke, deren Mitarbeiter, Gehilfen oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder deren/dessen Gehilfen ist/sind unbedingt Folge zu Leisten.
  • Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Eltern haften für Ihre Kinder, unabhängig des Alters und Unterliegen der durchgängigen Aufsichtspflicht der Eltern.
  • Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.
  • Im Umgang mit den Pferden gelten die allg. Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen der deutschen reiterlichen Vereinigung in Haltung und Umgang.

Freistellungserklärung:
Der Reiterhof Kleine Mücke, deren Mitarbeiter, Gehilfen oder Bewohner des Anwesens, werden von jeglicher Haftung oder Schadenersatzansprüchen frei gestellt, es sei denn, die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden auf Grund des vorliegenden Versicherungsschutzes. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Kündigung:

Die Kündigung für den Reitunterricht erfolgt zum Monatsende, sofern die Kündigung bis zum 15. des Monats eingegangen ist. Anderenfalls erfolgt die Kündigung zum darauffolgenden Monatsende.

Schadensersatzanspruch:

Schäden die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler, bzw. dessen Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber dem Reiterhof und/oder Geschädigten.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

Anwesenheit:

Bei uns sattelt jeder sein Pferd selbst. Es ist daher notwendig, mindestens eine halbe Stunde vor dem Ritt vor Ort zu sein. Bei Beginn der Stunde muss der Reitschüler pünktlich in der Halle sein. Bei Verspätung ab 15 Minuten kann der Reitunterricht nicht abgehalten werden.

Im Unterricht gelten die Anweisungen des Lehrers und die Hallenregeln. Wenn Sie alleine in der Halle reiten gelten die Hallenregeln.

Die Stallgasse und der Hof sind sauber zu halten und müssen gekehrt werden.

Ausrüstung:

Jeder Reiter bringt seine persönliche Ausrüstung mit: TÜV geprüfter 3 Punkte Sicherheitsreithelm, Reithose, Stiefel mit Absatz (!) und eine Gerte als Minimal-Ausrüstung gehören dazu. Sicherheitswesten-Tragepflicht wird bei Springstunden und Ausritten empfohlen. Die Ausrüstung für das Pferd wird gestellt.

Nach dem Reiten:

  • Trense gründlich reinigen!
  • Sattelzeug kontrollieren und korrekt aufräumen!
  • Hufe des Pferdes auskratzen!
  • Sicherheits - Boxentüre korrekt verschließen!
  • Wenn die Pferde Decken tragen, wieder eindecken. Beim Eindecken von Abschwitzdecken diese auch wieder abnehmen.
  • Halfter dürfen nicht in den Boxen hängen bleiben. Absolut tödliche Verletzungsgefahr für die Pferde!!!!
  • Unsere Pferde werden optimal ernährt. Bitte auch nicht mit Brot füttern. Bei Leckerli bitte den Reitlehrer fragen. Über eine Karotte freut sich Ihr Pferd jedoch immer.

Hunde

können auf die Anlage mitgebracht werden, aber es besteht ausnahmslos Leinenpflicht.

Eure Doris Franzen

Infos

Reiterhof „Kleine Mücke“

Reiterhof „Kleine Mücke“ · Stiekelriegweg 23 · 26607 Aurich-Tannenhausen · Tel. 0 49 41 / 99 77 97· Fax: 0 49 41 / 99 77 96